eingeschränkter Schulbetrieb
Schuljahr 2020/21
Regelungen ab 15.02.2021
Es gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
- Das Szenario B läuft, die Gruppeneinteilung bleibt wie bisher mit wechselndem Unterricht.
Weiterhin gilt. 1.+2. Jahrgang 7.51 - 11.40 Uhr; 3.+4. Jahrgang 7.51 - 12.40 Uhr.
- Notbetreuung findet grundsätzlich weiterhin statt.
Die Teilnahme an Klassenarbeiten muss in der Schule erfolgen, auch hier ist eine Absprache wichtig.
Die Beantragung kann über eine formlose Email an den / die Klassenlehrer*in gesendet
oder mit diesem Formular Antrag Präsenzpflichtbefreiung Februar 2021 vorgenommen werden.
Brief an Eltern vom 11.02.2021
Anmeldeformular für die Notbetreuung
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Aus dem Niedersächsischen Kultusministerium gibt es zu den anstehenden Planungen zum Schulstart 2021 folgende Informationen:
Für die Woche vom 11. - 15.01.2021 ist 'Lernen Zuhause' angeordnet, also Szenario C. Unterricht in der Schule findet also in dieser Woche nicht statt. Näheres dazu finden Sie in der Email an die Eltern / Kinder.
Vom 18. - 29.01.2021 soll dann Szenario B stattfinden, so dass die Kinder in den bekannten Lerngruppen (A und B) abwechselnd in der Schule und Zuhause lernen. Wir starten dazu am 18.01. mit der Gruppe A. Unterrichtszeit:
1.+2. Jahrgang 8.00 - 11.40 Uhr
3.+4. Jahrgang 8.00 - 12.40 Uhr
Ab Montag (11.01.21) bieten wir wieder Notbetreuung an von 8.00 - 13.00 Uhr. Dazu ist es bei Neuanmeldungen notwendig, dass der Arbeitgeber einem Elternteil die Systemrelevanz (Härtefallregelung) oder eine betriebsnotwendige Stellung in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse bescheinigt. Diese Bescheinigung wird dann bitte am 1. Tag der jeweiligen Notbetreuung mit zur Schule gebracht.
Auch muss dann in der Schule eine Anmeldung zur Notbetreuung abgegeben werden.
Anmeldeformular: Anmeldeformular für die Notbetreuung ab 03.02.2021
Beide Unterlagen sind die Grundlage für eine Anmeldung zur Notbetreuung.
Für Kinder, die bereits an der Notbetreuung teilgenommen haben, ist ebenfalls eine Neuanmeldung erforderlich. Haben sich die Bedingungen der Eltern bzgl. des Arbeitgebers nicht geändert, reicht in diesem Fall der Hinweis auf die in der Schule vorliegende Bescheinigung. Vielen Dank!
Die Notbetreuung wird von uns vorerst angeboten vom 11. - 29.01.2021, da bis dahin Szenario C und B geplant sind. Wie es danach weitergeht, liegt dann wieder in der Entscheidung des Kultusministeriums.
Planen Sie eine Anmeldung zur Notbetreuung Ihres Kindes, senden Sie bitte als Vorabinformation eine kurze Email an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.
Rahmenhygieneplan MK vom 08.01.2021
Brief aus MK an Schülerinnen und Schüler vom 06.01.2021
Brief aus MK an Eltern vom 06.01.2021
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Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit Erlass vom 25.11.2020 entschieden, dass die Weihnachtsferien aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr bereits am Montag, 21.12.2020 beginnen. Letzter Schultag ist somit Freitag, 18.12.2020. Die Ferien dauern bis zum 08.01.2021.
Für den 14.12. - 18.12.2020 gibt es die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht.
Hierzu ist die jeweilige Klassenlehrerin / der jeweilige Klassenlehrer direkt zu informieren, um dann auch das Homeschooling abzusprechen. Ein Antrag für diese Tage ist nicht notwendig, ebenso ist aber auch ein Wechsel zwischen Schule und Zuhause dann nicht möglich.
Quelle: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/umsetzung-der-bund-lander-beschlusse-vor-weihnachten-im-bildungsbereich-195446.html, besucht am 14.12.2020, 9.50Uhr.
"[Die] Präsenzpflicht im Schulbereich [wird] ausgesetzt, damit insbesondere durch eine Verringerung der Mobilität von Eltern, Kindern und Jugendlichen ein relevanter Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion geleistet wird. Diese Regelung gilt bereits ab […] Montag [14.12.2020] und damit zwei Tage vor dem weitgehenden „Lockdown“ in anderen Lebensbereichen […] ‚Mit dieser Linie kann die Schule effektiv heruntergefahren werden.
Es gilt die Botschaft: Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen.
Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Damit ab Mittwoch die Schulen dann weitestgehend leer sind, werden alle Tests, Klassenarbeiten und Klausuren ab Mittwoch abgesagt. Für Versetzungen oder Abschlüsse zwingend notwendige Arbeiten müssen verschoben werden. Dessen unbenommen bleiben die Schulen für diejenigen geöffnet, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben.[…]“.
Brief an Schülerinnen und Schüler vom 15.12.2020
Brief an Eltern aus MK vom 15.12.2020
Weihnachtsbrief 2020 von Schule
Brief an Schülerinnen und Schüler aus dem MK vom 10.12.2020
Elternbrief vom 10.12.2020 aus dem MK
[Der] Landkreis Cloppenburg [hat am 26.11.2020] folgende Entscheidung getroffen:
Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung treten zum 01.12.2020 (Dienstag) in Kraft.
Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB während des Unterrichts bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 200 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner gilt nicht im Primarbereich. Ich bitte um entsprechende Beachtung.
Es bleibt auch bei der Anordnung des Szenario-B von Klasse 1 bis Klasse 13. [...]
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg und die damit verbundenen Regelungen zum Schulbetrieb sollen aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes bis zum Beginn der Winterferien, d.h. bis einschließlich zum 18.12.2020, gelten. [...]
Antrag Befreiung Präsenzunterricht 17.+18.12.2020
Brief an Eltern von Schule vom 26.11.2020
Brief an die Erziehungsberechtigten aus dem MK vom 26.11.2020
Rahmenhygieneplan MK vom 26.11.2020
Rahmenhygieneplan MK vom 19.11.2020
Anmeldeformular für die Notbetreuung ab 9.11.2020
MNB
Beim Betreten der GS Ramsloh ist die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) weiterhin verpflichtend zu tragen und der Mindestabstand (1,50m) einzuhalten. Ein Visier ist keine Alternative!
Auch im Unterricht ist momentan eine MNB Pflicht wegen der hohen Infektionszahl im Landkreis Cloppenburg.
Auch außerhalb des Unterrichts (ausgenommen sind die großen Pausen draußen unter Einhaltung des Mindestabstands), im Schulbus und an Haltestellen ist die MNB zu tragen.
Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist, müssen dies glaubhaft nachweisen können, um von der Verpflichtung ausgenommen zu sein.
Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser. Sollte eine Schülerin / ein Schüler keine MNB dabeihaben, hält die Schule Ersatzmasken bereit. Diese sind ab dem 09.11.2020 für 50 Cent pro Maske erhältlich. Hat ein Kind also keine Maske und kein Geld dabei, ist das Elternhaus über das Sekretariat zu informieren, dass entweder eine Maske oder Geld gebracht werden. Solange schützt das Kind den Mund-Nasen-Bereich mit einem Schal /Tuch oder dem Pullover.
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Schuljahr 2019/20
Auszug aus den Ergänzungen zum Rahmen-Hygieneplan der GS Ramsloh vom 23.04.2020:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, besonders beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes und in den Pausen, wird empfohlen.
Dem schulischen Personal in seiner Gesamtheit ist bewusst, dass es sich hierbei nicht um
Zwang und Verpflichtung handelt. Vielmehr geht es um eine Empfehlung, deren Ausführung dazu dienen soll, andere zu schützen und folglich geschützt zu werden. Auch und besonders, wenn ein MNS nicht getragen wird, ist auf ausreichend Abstand, mindestens 2,00m zu achten. Vielen Dank!
gez. Tegelkamp, Rektorin
Wie wird mit der Schuleingangsuntersuchung verfahren?
An vielen Orten können die Schuleingangsuntersuchungen nicht wie gewohnt durch die Gesundheitsämter durchgeführt werden. Sie sind aber auch nicht als Voraussetzung für die Einschulung anzusehen. Es soll vermieden werden, dass Kinder aufgrund einer fehlenden Untersuchung nicht eingeschult werden oder Nachteile erfahren. Die Entscheidung über eine Schulfähigkeit obliegt den Schulleitungen. Hinweise können auch die Erziehungsberechtigten sowie die Erzieherinnen und Erzieher der abgebenden KiTas geben.
Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_schulen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-schulen-186236.html, 06.05.2020
ergänzender Hygieneplan vom 23.04.2020
Niedersächsischer Rahmenhygieneplan, 23.04.2020