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eingeschränkter Schulbetrieb

Regelungen zum Schuljahr 2022/23

 

Symbol pdf.gif  Quarantäne-Regelungen-02-11-2022 (Quelle: Schulamt LK CLP, Brief vom 02.11.2022)

Symbol pdf.gif  24-08-2022-Regelungen-Schulstart-2022-23

 

Symbol pdf.gif  15-08-2022-Elternbrief-aus-MK-August-2022

Symbol pdf.gif  15-08-2022-Schülerbrief-aus-MK-August-2022

 

 

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Regelungen zum Schuljahr 2021/22

Symbol pdf.gif  12-07-2022-Brief_an_Eltern aus MK

Symbol pdf.gif  12-07-2022-Brief_an_SuS aus MK

 

Hier finden Sie eine Kopiervorlage für die Bescheinigung eines negativen Laienselbsttestergebnisses: Symbol pdf.gif  Testbescheinigung

 

Nur wenn es in einer Klasse einen Coronafall gibt, wird die Maske eine Woche lang wieder aufgesetzt. Nach den Osterferien ist das Tragen einer Maske im ganzen Schulgebäude freiwillig. Aber auch ab dann gilt: Wer seine Maske auch am Sitzplatz tragen möchte, behält sie einfach auf!

 

Nach den Osterferien müssen sich dann noch mal alle Kinder acht Schultage lang täglich testen (bis 29.04.2022). Danach ist auch das Testen freiwillig, Tests werden auf Nachfrage ausgehändigt.

 

Symbol pdf.gif  22-04-2022-Rundverfügung_RLSB_OS-Quarantäne-Vulnerable-Härtefall

 

Regelungen zu Versetzung, Wiederholung, freiw. Zurücktreten:

Symbol pdf.gif  Zusammenfassung-der-Regelungen-Versetzung-Wdh-Zurücktreten+Benotung-2.Hj.-2021-22

 

Symbol pdf.gif  2022-04-14__Brief_an_Eltern_MK

 

Ab dem 21.03.2022 entfallen die verbindlichen Vorgaben für Schulen aus dem „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ (Version 9.0, gültig ab 11.11.2021 ) ohne Nachfolgeregelung.

entnommen von: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles (19.03.2022, 12.15 Uhr)


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 Testen:

Ab 07.03.2022 wird wöchentlich Montag, Mittwoch und Freitag Zuhause getestet mit Abgabe der Testbescheinigung beim Betreten des Schulgebäudes.

Diese Regelung gilt auch für vollständig genesene bzw. geimpfte Schülerinnen und Schüler.

 

Symbol pdf.gif  18-03-2022-Brief_an_Eltern

Symbol pdf.gif  18-03-2022-Brief_an_SuS_GS

Symbol pdf.gif  18-03-2022-MK_Exit-Plan

 

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Symbol pdf.gif  17-02-2022-Brief_an_Eltern

Symbol pdf.gif  17-02-2022-Brief_an_SuS_GS

Symbol pdf.gif  17-02-2022-Exit-Plan

 

 

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist auch für Grundschüler*innen Vorgabe.

 

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Regelung ab 26.01.2022

Testen:

Auch im Februar 2022 gilt weiterhin die tägliche Testpflicht aller Schülerinnen und Schüler, Ausnahmen gibt es vorerst nicht mehr. Auch ein ABIT wird es deshalb dann vorerst nicht mehr geben.

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus der Schule vom 26.01.2022

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus der Schule vom 26.01.2022

Symbol pdf.gif  Schülerbrief aus dem MK vom 26.01.2022

 

 

Die letzte, für uns geltende Maßnahme zum Thema  Quarantäne lautet weiterhin:

Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Verpflichtung zur Quarantäne ausgenommen. Ersatzweise ist ein Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT) entsprechend der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Schüler*innen nicht mit der positiven Person in einem Haushalt leben.

 

 

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ab Freitag, 21.01.2022

Anpassung durch das Gesundheitsamt (E-Mail vom 20.01.2022):

[...] "Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Verpflichtung zur Quarantäne ausgenommen. Ersatzweise ist ein Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT) entsprechend der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Schüler*innen nicht mit der positiven Person in einem Haushalt leben.

Diese Regelung wird in die neue Fassung der Allgemeinverfügung für Kontaktpersonen aufgenommen. [...]"

 

Bis Ende des 1. Halbjahres 2021/22, also bis Ende Januar 2022, gilt weiterhin die tägliche Testpflicht in der Grundschule (Ausnahme: genesene und/oder geimpfte Schüler*innen) mit Abgabe der Testbescheinigung beim Betreten des Schulgebäudes,

Hierzu ein Auszug der Homepage des MK:

"Schule in Corona-Zeiten: Das gilt aktuell
Sicherer Präsenzunterricht bei bestmöglichen Schutzmaßnahmen
[...] Hier informiert das Kultusministerium über die aktuellen Vorgaben für den Schulbetrieb.
(Aktualisiert am 11.01.2022)
Aktualisierte Regeln für Schulen nach den Weihnachtsferien und im neuen Jahr
Erweitere Testpflicht: Tägliche (Selbst)Tests bis Ende Januar / Ende 1. Schulhalbjahr."
Quelle: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html (vom 13.01.2022 9.30 Uhr)

Die Kinder bekommen heute (Do, 13.01.2022) drei Testkits für Zuhause und werden in den nächsten Tagen die weiteren notwendigen Tests erhalten.
 

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus dem MK vom 13.01.2022

Symbol pdf.gif  Schülerbrief aus dem MK vom 13.01.2022

 

Hier finden Sie eine Kopiervorlage für die Bescheinigung eines negativen Laienselbsttestergebnisses: Symbol pdf.gif  Testbescheinigung

 

befreit sind: vollständig Genesene (Gültigkeit: 6 Monate) bzw. Geimpfte (Nachweis  1 x vorzeigen)


 

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist auch für Grundschüler*innen Vorgabe.

 

Wenn es ein "anlassbezogenes Intensivtesten" (ABIT) gibt, gilt:

Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – an fünf Schultagen hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. So müssen schulische Kontaktpersonen der Infizierten nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden. Ein abweichendes Vorgehen durch Anordnung der Gesundheitsämter ist nach wie vor im Einzelfall möglich.

 

Zusammenfassung der neuen / geänderten Regelungen vom 10.12.2021:

1. Die Weihnachtsferien beginnen planmäßig am Donnerstag, 23.12.2021.


2. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind für den Zeitraum von Montag, 20.12. - Mittwoch, 22.12.2021 von der Präsenzpflicht zu befreien. Die Befreiung ist nur für alle drei Tage machbar, nicht tageweise. Der Unterrichtsstoff ist dann an diesen drei Tagen Zuhause selbstständig zu erarbeiten. Über die Befreiung ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer per E-Mail formlos, also nur als Mitteilung, zu informieren oder das mitgeschickte Formular ausgefüllt in der Schulverwaltung abzugeben /Postkasten oder ausgefüllt als Scan / Foto an die Schule zu mailen an: .

3. Nach den Weihnachtsferien sind tägliche Testungen mit den Selbsttests an den ersten fünf Schultagen durchzuführen und zu bescheinigen. Geimpfte oder genesene Kinder sind ausgenommen. Es werden dafür in der kommenden Woche passende Testkits ausgegeben.
4. Nach den Weihnachtsferien ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) auch für Grundschüler*innen Vorgabe.

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus dem MK vom 10.12.2021

Symbol pdf.gif  Brief an Schüler*innen aus dem MK vom 10.12.2021

 

Symbol pdf.gif  Antrag auf Präsenzbefreiung für 20.-22.12.2021
 

Ich danke allen für die Einhaltung der Vorgaben und Beachtung der Regelungen!

 

23.11.2021

Symbol pdf.gif  Rundverfügung 30/2021

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus dem MK vom 23.11.2021

Symbol pdf.gif  Schülerbrief aus dem MK vom 23.11.2021

Symbol pdf.gif  Vorgehensweise bei Verdacht auf Coronaerkrankung

 

Zusammenfassung der neuen Informationen
Die Umsetzung der Vorgaben sollte so schnell wie möglich, aber auch machbar erfolgen.
- Genesenennachweis: der Status endet nach 6 Monaten, danach ist wieder eine Teilnahme am Selbsttestverfahren notwendig.

- Der Testrhythmus unserer Schüler*innen von 3 x pro Woche bleibt bestehen: Mo - Mi - Fr.

- Bei einem Verdacht auf eine Coronaerkrankung / einem positivem Selbsttestergebnis gilt:
1. der Schule Meldung machen
2. Zuhause bleiben
3. PCR-Test machen (auch das Testzentrum im Ort ist wieder aktiv)
4. Schule meldet den Verdacht an das Gesundheitsamt
5. Alle Personen der Klasse, in der ein Verdacht vorliegt, testen sich dann an 5 Schultagen (nicht am Wochenende) hintereinander mit den Selbsttests, die von der Schule ausgehändigt werden.
6. Negativ Getestete nehmen weiterhin am Unterricht teil, positiv Getestete melden es dann der Schule (siehe 1.).

- Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz gilt wieder für alle Jahrgänge. Maskenpausen im Raum und auf dem Schulhof gelten auch weiterhin.

Danke für Ihre Unterstützung in der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen!

Bleiben Sie gesund!

 

 

10.11.2021

Symbol pdf.gif Elternbrief aus MK vom 10.11.2021

Symbol pdf.gif  Brief für Dritt- und Viertklässler*innen aus MK vom 10.11.2021

Information aus dem MK:

Zu den Elternsprechtagen in Präsenz gibt es Vorgaben. Diese und andere Veranstaltungen / Besprechungen mit Externen (also außerschulischen Personen) finden als 3G-Veranstaltungen statt, von nicht-3G-Personen ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.

"Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen." (aus: Brief des Kultusministers an die Schulen vom 10.11.2021)

 

22.09.2021

Symbol pdf.gif  Wettbewerb Niedersachsen

Symbol pdf.gif  Brief vom 21.09.2021 aus dem MK an Schüler*innen

Symbol pdf.gif  Brief vom 21.09.2021 aus dem MK an Eltern

 

Information aus dem MK:

Seit dem 22.09.2021 gilt eine neue Corona-Landesverordnung, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält. Es wird daran festgehalten, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, und das wird weiterhin begleitet mit umfangreichen Schutzmaßnahmen wie Impfangeboten, regelmäßigen Tests, dem bekannten Lüftungskonzept sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. In letzterem Punkt bringt die neue Verordnung allerdings eine erste Leichterung mit sich. Sie betrifft zunächst die Jahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen und ermöglicht den Jüngsten im Schulsystem, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht als auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag.

 

Es heißt auch, dass der Schulbesuch in Niedersachsen nicht vom Impfstatus abhängen wird. Das MK setzt weiterhin auf die regelmäßige Testung.

Nach den Herbstferien wird noch einmal in täglicher Taktung für fünf Schultage getestet, anschließend gilt wieder 3x pro Woche. Die Tests werden den Kindern über die Schule ausgehändigt.

 

Regelungen zum Schulstart

Text entnommen aus: 2021-08-24_Infopaket_Schulstart am 24.08.2021 um 21.48h

Zum Schulstart gibt es eine inzidenz- bzw. warnstufenunabhängige Sicherheitsphase. Bis zum 22.09.21 gilt:

Testen:

an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen zu Hause,

dann Testungen 3x in der Woche zu Hause

befreit sind: Vollständig Genesene/Geimpfte (Nachweis)

 

Hier finden Sie dazu eine Kopiervorlage für die Bescheinigung eines negativen Laienselbsttestergebnisses bei Ihrem Kind: Symbol pdf.gif  Testbescheinigung

 

MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):

alle Schulformen: Im Gebäude und im Unterricht [mit Ausnahme am Sitzplatz, nicht auf dem Schulhof])

außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB

Beeinträchtigte mit ärztlichem Attest oder amtlicher Bescheinigung sowie Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen der Maske befreit

Kindern im Schulkindergarten, Schülerinnen und Schülern des Schuljahrgangs 1 sowie der Eingangsstufe an Grundschulen, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen sowie mit Unterstützungsbedarfen kann auch in der Zwischenzeit ein kurzzeitiges Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ermöglicht werden;

Maskenpausen sind unbedingt zu beachten, z.B. im Rahmen der Lüftungspause 20-5-20, beim Essen und Trinken.

Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin: Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans; schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule

 

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen. Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern. Das Antragsformular ist im Sekretariat der Schule erhältlich.

 

Symbol pdf.gif  Rahmenhygieneplan 7.0 vom 25.08.2021

 

Symbol pdf.gif  Informationen aus dem MK für Reiserückkehrer, 24.08.2021

 

Symbol pdf.gif  Impf-Informationen-MK-24-08-2021

 

 

Informationen zur Einschulungsfeier 2021

 

Es dürfen grundsätzlich nur 2 angemeldete Personen pro Einschulungskind an der Einschulungsfeier teilnehmen!

Für die Planungen zu den Einschulungsfeiern ist zudem zu berücksichtigen, dass die coronabedingten Regelungen weiter zu beachten sind und dass dies entsprechend einzuplanen ist. [...]

Eltern und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung dürfen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten . Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Sollten Sie für den Einschulungstag Laienselbsttests für die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler benötigen, können diese am Donnerstag, 02.09.2021, und Freitag, 03.09.2021 zwischen 8.00 und 13.00 Uhr in der Schule abgeholt werden (Verwaltungseingang).

Dies gilt insbesondere für die Einzuschulenden.

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Schuljahr 2020/21

Regelungen ab 07.06.2021, Szenario A:

Der Wechsel fand am 07.06.2021 statt. Seitdem gilt also somit das Szenario A mit immer noch eingeschränktem Schulbetrieb.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Hygienemaßnahmen (Abstand, Händewaschen, MNB, Selbsttest) eingehalten und umgesetzt werden müssen von allen am Schulleben Beteiligten. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wir werden es auch wiederholend tun.

Hygienevorschriften sind bindend, bei absichtlichem Zuwiderhandeln werden Kinder nach Hause geschickt. Kinder, die fehlen, müssen bei dem/der Klassenlehrer*in entschuldigt werden.

Die Tür (Haupteingang) wird um 7.40 Uhr geöffnet, Unterrichtsbeginn ist für alle um 7.51 Uhr.

Beim Betreten des Gebäudes ist die MNB verpflichtend zu tragen und der Mindestabstand (1,50m) einzuhalten. Ein Visier ist keine Alternative!
Die Kinder begeben sich direkt in ihren Klassenraum, tragen die MNB und waschen sich nacheinander in fester Reihenfolge die Hände (Gedränge ist zu vermeiden). Am Platz wird die MNB abgenommen.
Auch im Schulbus ist die MNB zu tragen. Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist, und die dies glaubhaft machen können (Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich auch haptisch entgegengenommen werden, Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Gefrühstückt wird gemeinsam in der Klasse.

Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch mit kaltem Wasser, ist ausreichend, entschei-dend ist der Einsatz von Seife.

Die verpflichtenden Tage für die Selbsttests sind nun: Montag und Donnerstag!

Genesene können von der Testpflicht befreit werden, wenn die Infektion mindestens 28 Tage und höchs-tens 6 Monate zurückliegt. Die Schule benötigt dann einen Genesenennachweis, der vom Landkreis aus-gestellt wird. Kinder ohne Testbescheinigung und ohne Genehmigung zur Schultestung dürfen nicht in der Schule verbleiben.

Die Pausen werden weiterhin nach Kohorten getrennt in den Schulhofzonen durchgeführt.

Zum Verlassen des Schulgebäudes wird weiterhin der Ausgang beim Fahrradstand genutzt. Gedränge auf dem Platz ist zu vermeiden, auch auf den Parkflächen gilt die Verpflichtugn zur MNB.

Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, der aber nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden kann. Auch hier gilt es weiterhin, die Anzahl von Kontakten so gering wie möglich zu halten. Das Kohorten-Prinzip umfasst hier maximal zwei Schuljahrgänge.

Ein AG-Angebot kann aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden.

Somit endet der Ganztag von Montag bis Donnerstag immer um 14.15 Uhr nach der Hausaufgabenbetreuung für die angemeldeten Kinder aller Jahrgänge.
Alle anderen Erst- und Zweitklässler*innen haben entweder um 11.40 Uhr oder um 12.40 Uhr Schul-schluss (nur, wenn sie für die VGS-Betreuung angemeldet wurden).
Alle anderen Dritt- und Viertklässler*innen haben um 12.40 Uhr Schulschluss.

Busse fahren weiterhin nach der 4. und 5. Stunden, um 14.15 Uhr fährt kein Bus.

Ein gemeinsames Mittagessen findet statt. Hierzu gab es eine E-Mail an die Teilnehmer*innen am MensaMax aus dem Sekretariat. Vorgesehen sind zwei Essenszeiten für die Kohorten, die Jahrgänge sitzen tischweise voneinander getrennt.

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel bei Erkrankung zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden: Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie). Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Tempera-tur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wis-sentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen: Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden; Perso-nen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/ Betreuungs-zeit wird die betreffende Person nach erfolgter Information des Elternhauses nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, im Erker-/Pausenhallenbereich isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung ist dann notwendig.

Kinder, die fehlen, müssen entschuldigt werden. Dazu kann eine Krankheitsanzeige benutzt werden (Homepage). Bei Erkrankungen, die das Infektions-Schutz-Gesetz betreffen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes erforderlich.

Schüler*innen, die der Laienselbsttestpflicht unterliegen, können vom Unterricht befreit werden.

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs möglichst zu unterbinden.
Geplante Besuche sind vorher in der Schule telefonisch oder per E-Mail anzumelden. Die Schule führt zudem ein Besucherbuch.

Eine Begleitung von Schüler*innen, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Die E-Mail-Adresse in iServ kann also weiterhin für die Kommunikation genutzt werden.

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Symbol pdf.gif  verpflichtende Testtage

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief-MK-21-05-2021

 

Symbol pdf.gif  Schülerbrief-MK-21-05-2021

 

Regelungen seit Montag, 10.05.2021

 

Informationen bzgl. der Selbstests für Genesene: ein Kind kann davon befreit werden, wenn die Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt. Außerdem braucht die Schule dann einen ärztlichen Genesenennachweis für dieses Kind.

 

Wenn Eltern also den Genesenennachweis haben, in der Schule abgeben und die Infektion mehr als 28 Tage her ist, muss sich das Kind nicht mehr vor der Schule selbst testen.

 

 

Symbol pdf.gif  geänderter Rahmenhygieneplan (RHP 5.0), gültig ab 10.05.2021

 

Das MK hat am 04.05.2021 mitgeteilt, dass die bekannten Regelungen weiterhin gelten:

>> Sz. B für 4. Jg.

>> bei Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 Sz. B auch für 1.-3. Jg.

>> Unterrichtsbeginn ist wie gewohnt um 7.51 Uhr, die Notbetreuungskinder können bis 8.00 Uhr eintreffen.

>> verpflichtende Testtage sind weiterhin Mo + Mi sowie Di + Do, je nach Gruppenzugehörigkeit. Freitags wird nicht getestet.

>> zur Notbetreuung gilt weiterhin: eine bestehende Anmeldung bleibt, wenn keine Abmeldung Ihrerseits erfolgt; eine Neuanmeldung wird per Vorweg-Info an die/ den Klassenlehrer*in gesendet, dann werden die Unterlagen mit zur Schule gegeben.

 

Symbol pdf.gif  Brief vom 04.05.2021 aus dem MK an Eltern
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Ab Montag, 26.04.2021 muss ein Wechsel von Szenario B in C stattfinden. Der Landkreis Cloppenburg hat die Schulen am Freitag, 23.04.21 darüber informiert. Auch wird es eine Allgemeinverfügung geben, die in der Presse bekannt gemacht wird.

D.h., dass alle Kinder der Jahrgänge 1-3 ab Montag Zuhause bleiben. Es wird dazu noch weitere Erläuterungen geben, wenn die Schule wieder neue Informationen bekommt. Sie können aber sicherlich von dem Zeitraum der kommenden Woche (mindestens) im Sz. C ausgehen. Weiterhin gilt: Notbetreuung der angemeldeten Kinder bleibt bestehen, Neuanmeldungen oder Änderungen erfolgen bitte zeitnah über die/den jeweilige/n Klassenlehrer/in.

Im heutigen Brief des Kultusministers an die Elternhäuser steht, dass die Regelungen für die 4. Klassen andere sind: Am Montag kommen die Kinder aus dem 4. Jg. aus Gruppe A zur Schule, Dienstag Kinder Gr. B usw.  Die Selbsttests im 4. Jahrgang bleiben an den entsprechenden Präsenztagen natürlich verpflichtend und werden kontrolliert.

Diese Info ersetzt die Info in der E-Mail von heute (23.04.)  Vormittag bzgl. des Schulbetriebs für die Jahrgänge 1-3.

 

 

So wird der Selbsttest durchgeführt:

  https://youtu.be/5qoLgvolIO8

 

Link zu einer mehrsprachigen Kurzanleitung für Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (15.04.2021)

 

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/selbsttest/gal_kurz.html

 

 

 

 

Es gelten seit 12.04.2021 grundsätzlich (weiterhin) folgende Regelungen:

 

Das Wechselmodell Szenario B (Gr. A + B) bleibt bestehen.

 

Notbetreuung findet weiterhin statt.  Die Regelungen sind auch so wie bisher:

- Die Neu-Beantragung wird über eine formlose Email vorab an den / die Klassenlehrer*in gesendet, zudem erhält die Schule dann ein ausgefülltes Anmeldeformular mit Arbeitgeberbescheinigung (zu einer/m Erziehungsberechtigten)

Symbol pdf.gif  Anmeldeformular für die Notbetreuung

- Gibt es keine Meldungen von Eltern, gehen wir von einer Fortsetzung aus.

- Gibt es Abmeldungen, ist eine E-Mail an den /die Klassenlehrer*in notwendig.

 

Die Notbetreuung kann für den Rest eines Präsenztages und / oder für einen / mehrere Zuhause lernen-Tage beantragt werden. Diese Wünsche müssen auf dem Anmeldebogen so eingetragen werden, dass sie nachvollziehbar sind.

 

 

Entgegen der Planungen zu freiwilligen Selbsttests vor den Ferien ist es nun so, dass die Selbsttests verpflichtend sind und Zuhause durchgeführt werden. Diese Regelung gilt ab Montag, 12.04.2021.

 

Die weiteren Regelungen zu verbindlichen Testtagen ab der 16. KW erhalten Sie hier:

Ab der 16. KW, also ab Montag, 19.04.2021 sind folgende Tage als verpflichtende Testtage festgelegt:
Montag + Mittwoch
Dienstag + Donnerstag.

Dieser Testpflicht kann natürlich nur nachgekommen werden, wenn wir als Schule mit Tests beliefert wurden und die Testkits dann auch an die Elternhäuser ausgeben konnten.

Die Testpflicht betrifft immer die Präsenztage, also die Tage, an denen Ihr Kind zum Unterricht in die Schule kommt. Die Tage, an denen Ihr Kind in die Notbetreuung geht, sind damit nicht gemeint!

Die Rückmeldebescheinigung über ein negatives Selbsttestergebnis sind bitte nur noch in Papierform abzugeben. Dazu erhalten Sie über Ihr Kind eine Kopiervorlage, die Sie jeweils ausgefüllt morgens an den verpflichtenden Testtagen in der Schule abgeben bzw. Ihr Kind morgens abgibt. Auch ist diese Kopiervorlage auf der Homepage unter 'eingeschränkter Schulbetrieb' eingestellt.

Sollte Ihr Kind den Nachweis des Selbsttestergebnisses Zuhause vergessen haben oder kein Selbsttest erfolgt sein, ist ein Selbsttest in der Schule notwendig, damit Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann. Hierzu benötigen wir aber unbedingt die Einverständniserklärung für den schulischen Selbsttest, die Sie vor den Osterferien von uns erhalten haben. Bitte geben Sie ihn bei der/m Klassenlehrer*in  ab (falls noch nicht geschenen). Nur mit dieser Einwilligung darf Ihr Kind den z. B. versäumten Selbsttest unter Aufsicht in der Schule nachholen. Aber auch dann ist dies bitte nur eine Ausnahme, da es sich ja um einen verpflichtenden Selbsttest Zuhause handelt. Vielen Dank!
Zusammengefasst heißt das: Stimmen Sie einer möglichen Nachtestung nicht zu, ist folglich ohne Nachweis auch keine Teilnahme am Unterricht möglich.

Die Ausgabe der nächsten Testkits soll nun immer Dienstag und Mittwoch erfolgen (sofern die Lieferungen in der Schule vorhanden sind). Sollte es langfristige Fehltage bei Ihrem Kind geben, nehmen Sie bitte mit der/m Klassenlehrer*in Kontakt auf.

 

Vor Betreten des Schulgebäudes wird die Testung  durch uns kontrolliert.

 

 

Liegt uns kein Nachweis vor, darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen. Dann ist eine Selbsttestung in der Schule oder, bei Testverweigerung, ein Abholen durch die Eltern erforderlich. Die Selbsttestung in der Schule sollte allerdings die Ausnahme darstellen, da es sich grundsätzlich um verpflichtende Selbsttests Zuhause handelt (siehe Elternbrief 3. Absatz). Danke!

 

Ein Zuhause ermitteltes positives Testergebnis bedeutet, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen darf, sondern ein PCR-Test beim Arzt / Testzentrum notwendig ist. Auch müssen Sie uns dann die Information per E-Mail an oder telefonisch ans Sekretariat 04498-9251113 melden, welches ab 7.30 Uhr besetzt ist.

 


In dem Elternbrief (s.u.) können Sie lesen, dass die Testpflicht zu einer Aufhebung der Präsenzpflicht führt. Sollten Sie also eine Abmeldung von der Präsenzpflicht wünschen, schicken Sie diese bitte als Vorabinformation per E-Mail an die Klassenlehrer*in und das ausgefüllte Formular senden Sie per E-Mail an die Schule oder nutzen den Einwurf Postkasten Verwaltung. Wie bisher auch bedeutet die Abmeldung von der Präsenzpflicht trotzdem die Erledigung aller Aufgaben Zuhause. Die Teilnahme an einer Notbetreuung ist dann nicht möglich.

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief aus MK vom 01.04.2021

Symbol pdf.gif  Brief an Schülerinnen und Schüler aus dem MK vom 01.04.2021

Symbol pdf.gif  Antrag Befreiung Präsenzunterricht ab 12.04.2021

Symbol pdf.gif  verpflichtender Selbsttest Elterninfo April 2021

 

 

- Die Gruppeneinteilung im Sz. B bleibt wie bisher mit wechselndem Unterricht (Gruppen A+B).

Weiterhin gilt. 1.+2. Jahrgang 7.51 - 11.40 Uhr; 3.+4. Jahrgang 7.51 - 12.40 Uhr.

- Notbetreuung findet auch weiterhin statt. Die Neu-Beantragung wird über eine formlose Email an den / die Klassenlehrer*in gesendet, der Wunsch auf Fortsetzung wird der/m Klassenlehrer*in kurz per E-Mail mitgeteilt.

- Für vulnerable Personen kann eine Befreiung der Präsenzpflicht beantragt werden. Dazu wird dieser Antrag bitte ausgefüllt und bei der/m Klassenlehrer*in abgegeben. Symbol pdf.gif  Antrag vulnerable Person

 

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Symbol pdf.gif  Elternbrief aus MK vom 04.03.2021

 

Symbol pdf.gif  Brief an Eltern vom 11.02.2021

 

 

Symbol pdf.gif  10-Punkte-Agenda

 

Symbol pdf.gif  Anmeldeformular für die Notbetreuung

 

Aus dem Niedersächsischen Kultusministerium gibt es zu den anstehenden Planungen zum Schulstart 2021 folgende Informationen:

Für die Woche vom 11. - 15.01.2021 ist 'Lernen Zuhause' angeordnet, also Szenario C. Unterricht in der Schule findet also in dieser Woche nicht statt. Näheres dazu finden Sie in der Email an die Eltern / Kinder.

 

Vom 18. - 29.01.2021 soll dann Szenario B stattfinden, so dass die Kinder in den bekannten Lerngruppen (A und B) abwechselnd in der Schule und Zuhause lernen. Wir starten dazu am 18.01. mit der Gruppe A. Unterrichtszeit:

1.+2. Jahrgang 8.00 - 11.40 Uhr

3.+4. Jahrgang 8.00 - 12.40 Uhr

 

Ab Montag (11.01.21) bieten wir wieder Notbetreuung an von 8.00 - 13.00 Uhr. Dazu ist es bei Neuanmeldungen notwendig, dass der Arbeitgeber einem Elternteil die Systemrelevanz (Härtefallregelung) oder eine betriebsnotwendige Stellung in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse bescheinigt. Diese Bescheinigung wird dann bitte am 1. Tag der jeweiligen Notbetreuung mit zur Schule gebracht.

Auch muss dann in der Schule eine Anmeldung zur Notbetreuung abgegeben werden.

Anmeldeformular: Symbol pdf.gif  Anmeldeformular für die Notbetreuung ab 03.02.2021

 

Beide Unterlagen sind die Grundlage für eine Anmeldung zur Notbetreuung.

 

Für Kinder, die bereits an der Notbetreuung teilgenommen haben, ist ebenfalls eine Neuanmeldung erforderlich. Haben sich die Bedingungen der Eltern bzgl. des Arbeitgebers nicht geändert, reicht in diesem Fall der Hinweis auf die in der Schule vorliegende Bescheinigung. Vielen Dank!

 

Die Notbetreuung wird von uns vorerst angeboten vom 11. - 29.01.2021, da bis dahin Szenario C und B geplant sind. Wie es danach weitergeht, liegt dann wieder in der Entscheidung des Kultusministeriums.

 

Planen Sie eine Anmeldung zur Notbetreuung Ihres Kindes, senden Sie bitte als Vorabinformation eine kurze Email an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

 

Symbol pdf.gif  Rahmenhygieneplan MK vom 08.01.2021

 

Symbol pdf.gif  Brief aus MK an Schülerinnen und Schüler vom 06.01.2021

Symbol pdf.gif  Brief aus MK an Eltern vom 06.01.2021

 

 

 

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Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit Erlass vom 25.11.2020 entschieden, dass die Weihnachtsferien aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr bereits am Montag, 21.12.2020 beginnen. Letzter Schultag ist somit Freitag, 18.12.2020. Die Ferien dauern bis zum 08.01.2021.

 

Für den 14.12. - 18.12.2020 gibt es die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht.

Hierzu ist die jeweilige Klassenlehrerin / der jeweilige Klassenlehrer direkt zu informieren, um dann auch das Homeschooling abzusprechen. Ein Antrag für diese Tage ist nicht notwendig, ebenso ist aber auch ein Wechsel zwischen Schule und Zuhause dann nicht möglich.

Quelle: www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/umsetzung-der-bund-lander-beschlusse-vor-weihnachten-im-bildungsbereich-195446.html, besucht am 14.12.2020, 9.50Uhr.

 

"[Die] Präsenzpflicht im Schulbereich [wird] ausgesetzt, damit insbesondere durch eine Verringerung der Mobilität von Eltern, Kindern und Jugendlichen ein relevanter Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion geleistet wird. Diese Regelung gilt bereits ab […] Montag [14.12.2020] und damit zwei Tage vor dem weitgehenden „Lockdown“ in anderen Lebensbereichen […] ‚Mit dieser Linie kann die Schule effektiv heruntergefahren werden.

 

Es gilt die Botschaft: Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen.

 

Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Damit ab Mittwoch die Schulen dann weitestgehend leer sind, werden alle Tests, Klassenarbeiten und Klausuren ab Mittwoch abgesagt. Für Versetzungen oder Abschlüsse zwingend notwendige Arbeiten müssen verschoben werden. Dessen unbenommen bleiben die Schulen für diejenigen geöffnet, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben.[…]“.

 

 

Symbol pdf.gif  Brief an Schülerinnen und Schüler vom 15.12.2020

 

Symbol pdf.gif  Brief an Eltern aus MK vom 15.12.2020

 

Symbol pdf.gif  Weihnachtsbrief 2020 von Schule

 

Symbol pdf.gif  Brief an Schülerinnen und Schüler aus dem MK vom 10.12.2020

 

Symbol pdf.gif  Elternbrief vom 10.12.2020 aus dem MK

 

Symbol pdf.gif  Beratungsangebote

 

Symbol pdf.gif  Rundverfügung 29 / 2020

 

[Der] Landkreis Cloppenburg [hat am 26.11.2020]  folgende Entscheidung getroffen:

 Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung treten zum 01.12.2020 (Dienstag) in Kraft.

Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB während des Unterrichts bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 200 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner gilt nicht im Primarbereich. Ich bitte um entsprechende Beachtung.

 

Es bleibt auch bei der Anordnung des Szenario-B von Klasse 1 bis Klasse 13. [...]

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg und die damit verbundenen Regelungen zum Schulbetrieb sollen aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes bis zum Beginn der Winterferien, d.h. bis einschließlich zum 18.12.2020, gelten. [...]

 

 

Symbol pdf.gif  Antrag Befreiung Präsenzunterricht 17.+18.12.2020

 

Symbol pdf.gif  Brief an Eltern von Schule vom 26.11.2020

 

Symbol pdf.gif  Brief an die Erziehungsberechtigten aus dem MK vom 26.11.2020

 

Symbol pdf.gif  Rahmenhygieneplan MK vom 26.11.2020

 

 

Symbol pdf.gif  Rahmenhygieneplan MK vom 19.11.2020

 

Symbol pdf.gif  FAQs LK CLP vom 19.11.2020

 

 

Symbol pdf.gif  Anmeldeformular für die Notbetreuung ab 9.11.2020

 

Szenario B, gültig seit 09.11.2020:
Ab dem kommenden Montag, 09.11.2020, werden alle Schulen im Landkreis Cloppenburg in das Szenario B wechseln. Es wird demnach wieder Unterricht im Wechselmodell, also in geteilten Lerngruppen, erfolgen.
 
Der Schulbesuch ist für Ihr Kind verpflichtend. Sollten Gründe für eine mögliche Befreiung vom Präsenzunterricht vorliegen, ist dazu ein schriftlicher Antrag (Antrag vulnerable Person) in der Schule abzugeben.
 
 Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr und endet für die Klassen 1+2 um 11.40 Uhr, für die Klassen 3+4 um 12.40 Uhr. Die verlässliche Betreuung sowie der Ganztagsbetrieb finden vorerst bis zum 30.11.2020 nicht statt. Bitte nehmen Sie die Abmeldung vom Mittagessen für den Zeitraum bei MensaMax selbst vor. 
 
Eine Notbetreuung findet ab Montag statt in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, melden Sie Ihr Kind schriftlich an. Dazu bringen Sie am Montag das Anmeldeformular ausgefüllt mit, welches Sie auf der Homepage auf dieser Seite finden.
 
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig mögliche Informationen auf dem Button "eingeschränkter Schulbetrieb" auf der Schulhomepage. Zudem beachten Sie bitte regelmäßig die Email-Posteingänge bei iServ und in Ihrem privaten Emailkonto.
 
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die schulische Email oder Telefonnummer oder wenden sich an den/ die Klassenlehrer*in über iServ.
 
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gesundheit!

 

 

 

MNB

 

Beim Betreten der GS Ramsloh ist die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) weiterhin verpflichtend zu tragen und der Mindestabstand (1,50m) einzuhalten. Ein Visier ist keine Alternative!

 

Auch im Unterricht ist momentan eine MNB Pflicht wegen der hohen Infektionszahl im Landkreis Cloppenburg.

 

Auch außerhalb des Unterrichts (ausgenommen sind die großen Pausen draußen unter Einhaltung des Mindestabstands), im Schulbus und an Haltestellen ist die MNB zu tragen. 

 

Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist, müssen dies glaubhaft nachweisen können, um von der Verpflichtung ausgenommen zu sein.

 

Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser. Sollte eine Schülerin / ein Schüler keine MNB dabeihaben, hält die Schule Ersatzmasken bereit. Diese sind ab dem 09.11.2020 für 50 Cent pro Maske erhältlich. Hat ein Kind also keine Maske und kein Geld dabei, ist das Elternhaus über das Sekretariat zu informieren, dass entweder eine Maske oder Geld gebracht werden. Solange schützt das Kind den Mund-Nasen-Bereich mit einem Schal /Tuch oder dem Pullover.

 

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Schuljahr 2019/20

Auszug aus den Ergänzungen zum Rahmen-Hygieneplan der GS Ramsloh vom 23.04.2020:

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, besonders beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes und in den Pausen, wird empfohlen.

Dem schulischen Personal in seiner Gesamtheit ist bewusst, dass es sich hierbei nicht um

Zwang und Verpflichtung handelt. Vielmehr geht es um eine Empfehlung, deren Ausführung dazu dienen soll, andere zu schützen und folglich geschützt zu werden.  Auch und besonders, wenn ein MNS nicht getragen wird, ist auf ausreichend Abstand, mindestens 2,00m zu achten. Vielen Dank! 

                              gez. Tegelkamp, Rektorin

 

Wie wird mit der Schuleingangsuntersuchung verfahren?

An vielen Orten können die Schuleingangsuntersuchungen nicht wie gewohnt durch die Gesundheitsämter durchgeführt werden. Sie sind aber auch nicht als Voraussetzung für die Einschulung anzusehen. Es soll vermieden werden, dass Kinder aufgrund einer fehlenden Untersuchung nicht eingeschult werden oder Nachteile erfahren. Die Entscheidung über eine Schulfähigkeit obliegt den Schulleitungen. Hinweise können auch die Erziehungsberechtigten sowie die Erzieherinnen und Erzieher der abgebenden KiTas geben.

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_schulen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-schulen-186236.html, 06.05.2020

 

Symbol pdf.gif  ergänzender Hygieneplan vom 23.04.2020                    Symbol pdf.gif  Niedersächsischer Rahmenhygieneplan, 23.04.2020

 

Symbol pdf.gif  Leitfaden Lernen zu Hause